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Ingenieurbüro
für Geoinformatik
Wolfram Biedermann
Dipl.Ing. (FH)
Sachverst. nach §5 LBOVVO BW

Lageplan zum Bauantrag in Bayern und Baden-Württemberg

mit Abstandsflächenplan und GRZ- / GFZ- / BMZ-Berechnung

Eigene Regeln in jedem Bundesland

In allen Bundesländern muss zu einem Bauantrag ein Lageplan eingereicht werden. Inhalt und Gestaltung dieses Lageplans sind in jedem Land unterschiedlich und richten sich nach der jeweils gültigen Landesbauordnung.

Zum Lageplan gehört nicht nur ein Übersichtsplan des geplanten Gebäudes in seiner Umgebung, sondern auch die Darstellung der Abstandsflächen und die Auswertung von Grund-, Geschossflächen und/oder Baumassenzahl. Profunde Kenntnis der jeweiligen Landesbauordnung ist hierfür Voraussetzung.

In vielen Bundesländern ist die Fertigung dieses Lageplans typische Vermesseraufgabe, so z.B. in Baden-Württemberg. In Bayern hingegen werden die entsprechenden Darstellungen und Berechnungen üblicherweise vom Architekten erledigt und in die Entwurfspläne eingearbeitet.

Problemfall: Bauanträge "auswärtiger" Planer

Planer oder auch Vermessungsbüros stehen oft vor einem Problem, wenn sie einen Bauantrag in einem anderen Bundesland bearbeiten möchten, denn sie sind meist nur mit den Gepflogenheiten im eigenen Land vertraut.

Und gerade in Bayern werden diese Schwierigkeiten besonders deutlich: Planer sind es gewohnt, die Lageplanfertigung mit Abstandsflächen- und Grundflächenberechnungen an einen Vermesser zu delegieren. Nicht alle bayerischen Vermessungsbüros bieten aber diese Leistung an.

Umgekehrt kennen sich bayerische Planungsbüros mit dem Lageplan nach §4 LBOVVO Baden-Württemberg nicht wirklich aus.

In beiden Bundesländern "zuhause"

Da ich früher in Baden-Württemberg ansässig war (und immer noch Geschäftskontakte dorthin unterhalte) und nun seit vielen Jahren in Bayern arbeite, kenne ich die Bauordnungen beider Länder und kann Planern helfen, die gelegentlich in einem dieser Bundesländer arbeiten und die sich nicht in diese komplizierte Thematik einarbeiten möchten.

Auch für Vermessungsbüros

Mein Angebot richtet sich ausdrücklich auch an Vermessungsbüros, die die Vermessungsleistungen vor Ort selbst ausführen möchten, und nur die Fertigung des Lageplans delegieren möchten.