Lageplan zum Bauantrag nach §4 LBOVVO Baden-Württemberg
mit Abstandsflächenplan und GRZ- / GFZ- / BMZ-Berechnung
Als Sachverständiger nach §5 LBOVVO biete ich den klassischen baden-württembergischen Lageplan zum Bauantrag an.
Inhalt und Umfang
Für einen vollständigen Lageplan in Baden-Würtemberg fertige ich im Regelfall:
- Übersichtsplan im vorgeschriebenen Masstab 1:500
- Detailplan in wesentlich grösserem Masstab
- Abstandsflächenplan
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Berechnung des Masses der baulichen Nutzung (GRZ, GZF, BMZ je nach Anforderung des Bebauungsplans).
Meist stelle ich zum einfacheren Verständnis die Nutzung auf einem separaten Planblatt grafisch dar.
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Hinzukommen können Planblätter aller Art, falls für den Bauantrag nötig bzw. vom Bauamt verlangt. Ein typisches
Beispiel ist die Darstellung der GFZ-Teilanrechnung der Aufenthaltsräume in Nicht-Vollgeschossen nach §20 BauNVO.
Beispiel
Nachfolgend sehen Sie das erste Blatt eines Lageplans in Baden-Württemberg (Übersichtsplan).